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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

dem Auftragnehmer,

Life Sciences Research -  Dr. Elke Schlüssel

Adresse: Birkenleiten 10, 81543 München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 240986881

und dem Auftraggeber

soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt wurden.

(3) Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen für die bio-medizinische Forschung sowie für die pharmazeutische Industrie und deren Auftragnehmer, in den Bereichen

·         Projektmanagement

·         Medical Writing/Übersetzungen

·         Regulatory Compliance und

·         Qualitätsmanagement.

(4) Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen werden in individuellen Projektangeboten beschrieben.

2. Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss umfasst folgende Schritte:

·         Anforderung eines Projektangebots durch den Auftraggeber

·         Erstellung eines individuellen Projektangebots durch den Auftragnehmer

·         Schriftlich elektronische Bestätigung des Projektangebots (Auftragserteilung) durch den Auftraggeber

(2) Mit der Zusendung einer Auftragserteilung kommt der Vertrag rechtsverbindlich zustande.

3. Vertragsdauer

(1) Die Laufzeit des Vertrags wird im Projektangebot festgelegt. Bei unbegrenzter Laufzeit behält sich der Auftragnehmer ein Kündigungsrecht von sechs Wochen ab Mitteilung der Kündigung vor.

4. Umfang der Dienstleistung

(1) Die Dienstleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen von Dokumenten zu unterrichten (Verwendungszweck, Druckreife, äußere Form, Style Guide etc.).

(2) Bei Übersetzungen muss der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext nach den Regeln der jeweiligen Sprache verfasst sein. Bei komplizierten Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne entsprechende Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche auftraggebereigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Die Kosten für eventuell vorzunehmende Nachbesserungen sind in diesem Falle vom Auftraggeber zu tragen.

(3) Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen qualifizierten Ansprechpartner, der während der gesamten Projektabwicklung unterstützend zur Verfügung steht sowie geliefertes Material verbindlich freigeben kann. Kann ein solcher Ansprechpartner nicht benannt werden, oder ist er während der Auftragserfüllung nicht erreichbar, verfallen alle Ansprüche des Auftraggebers in Bezug auf stilistische, formale, gestalterische und terminologische Angelegenheiten.

(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erfüllung eines Auftrags notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Zugriff auf das QM-System,Terminologie des Auftraggeber, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(5) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(6) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass dieser verwendet bzw. eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Auftragnehmer frei.

6. Zeitpunkt der Vertragserfüllung, Verzug

(1) Leistungsfristen werden im Projektangebot festgelegt.

(2) Eine Leistung gilt als erfolgt, wenn ein Dokument per Email an den Kunden abgeschickt bzw. eine Tätigkeit durch den Auftragnehmer dokumentiert wurde.

(3) Ein nicht erheblicher Verzug des Auftragnehmers berechtigt den Auftraggeber nicht unmittelbar zum Rücktritt vom Vertrag. Im Übrigen ist dem Auftragnehmer zunächst eine angemessene Frist zur Leistung zu gewähren, wenn er mit seiner Leistung in Verzug gerät. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Rücktritt vom Vertrag verlangen.

(4) Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch den Aufragnehmer bis zur Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen verpflichtet, soweit der Auftraggeber die bereits erbrachte Leistung als Erfüllung angenommen hat.

(4) Der Auftragnehmer ist ausdrücklich zu Teilleistungen berechtigt, soweit es dem Auftraggeber zumutbar ist, Teilleistungen entgegen zu nehmen.

7. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln


(1) Erhebt der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen keine schriftlich elektronischen Einwendungen, so gilt ein Dokument bzw. die Dienstleistung als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel des Dokuments bzw. der Dienstleistung zustehen könnten.

(2) Rügt der Auftraggeber innerhalb dieser 5-Tages-Frist einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich zu beschreiben, und dem Auftragnehmer ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dies gilt auch für Eilaufträge mit einer sehr kurzen Lieferfrist.
(3) Ist eine Nachbesserung nachweislich erfolglos, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für die mangelfreie Übersetzung des in Auftrag gegebenen Ausgangstextes in die vereinbarte Sprache bzw. die mangelfreie Erbringung der vereinbarten Leistung und liefert die Übersetzungsarbeit im vereinbarten Dateiformat, sofern nichts anderes vereinbart als Word-Datei. Eine darüber hinaus gehende Haftung für die korrekte Weiterverarbeitung eines Textes (z. B. Druck) und etwaige hierbei entstehende Fehler wird nicht übernommen.

(2) Eine Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Schaden aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Beauftragten des Auftragnehmers verursacht wurde.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Der Auftragnehmer haftet in jedem Fall nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Eine Rückgriffhaftung bei Schadenersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Haftet der Auftragnehmer für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadenumfang begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz des verursachten Schadens wird auf 2.000 EUR begrenzt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht in seinem technischen Verantwortungsbereich liegen, insbesondere Verzögerungen, Unterbrechungen oder fehlerhafte Übermittlung von Daten, sowie der Verlust oder die Löschung von Daten infolge der Datenübermittlung, z. B. bedingt durch Computerviren. Bei Ausfall und länger andauernden Unterbrechungen der Datenübermittlung wird sich der Auftragnehmer umgehend bemühen eine Fehlerbeseitigung vorzunehmen. Der Auftragnehmer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Auch der Auftraggeber verpflichtet sich hierzu.

(6) Eine Haftung für Fehler, die auf niedrige Qualität, insbesondere Unleserlichkeit, Handschriftlichkeit sowie Unvollständigkeit oder Verspätung der Vorlagen des Auftraggebers oder dazugehöriger Teile zurückgehen, ist ausgeschlossen.

9. Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. Er ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern auch unter Vorgabe der Geheimhaltung zugänglich zu machen.

(2) Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und möglichen Subunternehmern kann wegen der nicht auszuschließenden externen Eingriffsmöglichkeiten keine absolute Geheimhaltung vertraulicher oder geheimer Inhalte gewährleistet werden.

(3) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Auftragnehmer und werden unter Wahrung der Vertraulichkeit und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aufbewahrt bzw. gespeichert.

10. Mitwirkung Dritter

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt der Auftragnehmer dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 9 verpflichten.

11. Vergütung

(1) Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle in den Projektangeboten genannten Preise sind, soweit nicht explizit anders ausgewiesen, Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Bei umfangreichen Aufträgen kann eine Anzahlung oder eine Zahlung in Raten entsprechend dem Projektfortschritt verlangt werden.

12. Zahlungsbedingungen

(1) Der Auftragnehmer erhält, soweit im Projektauftrag nicht anders angegeben, eine Rechnung zeitnah nach erfolgter Erfüllung der Dienstleistung/bei Lieferung. Die Rechnung enthält alle Angaben für die Überweisung und Fälligkeit der Zahlung.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung den ausgewiesenen Betrag auf das auf der Rechnung angegebene Konto einzuzahlen oder zu überweisen. Die Zahlung ist ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Nach Ablauf der Zahlungsfrist, die somit kalendermäßig bestimmt ist, kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers, welches nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, wird ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 (4) Ab dem 10.Tag nach Mahnungsdatum fallen Verzugszinsen in Höhe von z.Zt. 14,95% Jahreszins (p.a.) entsprechend dem Dispositionskreditzins meiner Bank an. Die Berechnung erfolgt tagesgenau.

Kosten für das Mahnverfahren (ggf. zuzüglich Porto):

Erinnerung: kostenfrei

1. Mahnung:   5,- €

2. Mahnung: 15,- €

3. Mahnung: 20,- €

4. Gerichtlicher Einzug: abhängig von Gesamtsumme, Anwalts-, Gerichts- und Vollzugskosten. Der Betrag kann ein Vielfaches des ursprünglichen Rechnungsbetrages erreichen.

13. Vertragsänderung

(1) Hat der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungswünsche, die nicht von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung um fasst sind, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Mehrvergütung zu berechnen.

(2) Wenn die Änderungswünsche zu einer Verzögerung bei der Auftragsausführung beitragen, verlängert sich ein gegebenenfalls vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend.

(3) Änderungswünsche sind schriftlich elektronisch zu erklären und vom Auftragnehmer zu bestätigen.

14. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

(1) Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

15. Sprache, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

(1) Der Vertrag wird in Deutsch oder Englisch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch oder Englisch.

(2) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(3) Erfüllungsort und Leistungsort, soweit nicht anders vereinbart, ist der Sitz der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers.

(4) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

16. Datenschutz

(1) Im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung eines Auftrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Auftragnehmer Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer gibt keine personenbezogenen Daten des Auftraggebers an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Auftraggeber vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

(2) Die vom Auftraggeber im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Auftraggeber die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben.

(3) Soweit den Auftragnehmer Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

(4) Während des Besuchs auf der Website des Auftragnehmers werden anonymisierte Daten, die keine Rückschlüssen auf personenbezogene Daten zulassen und auch nicht beabsichtigen, insbesondere IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browsertyp, Betriebssystem und besuchte Seiten, protokolliert.

(5) Auf Wunsch des Auftraggebers werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden: Life Sciences Research, Dr. Elke Schlüssel, Birkenleiten 10, 81543 München, info@life-sciences-research.eu.

17. Salvatorische Klausel

(1) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.

 

AGB erstellt über den Generator der Deutschen Anwaltshotline AG